Heil - & Hilfsmittelversorgunggesetzes
Mit der Einführung des Heil - & Hilfsmittelversorgunggesetzes (HHVG) ist das Preissystem im Bereich Arzneimittel flexibler geworden. Damit soll sichergestellt werden, dass die vereinbarte Vergütung die Anforderungen des Leistungserbringers vollumfänglich widerspiegelt und die bestehende Angebotsstruktur gesichert und weiterentwickelt wird. Im Wesentlichen bedeutet dies eine Entkopplung von der Grundrechnung. Das Wahlrecht des Versicherten wird auch bei einem durch Ausschreibung zustande gekommenen Liefervertrag gestärkt. Die Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten wird verbessert.
Was ist das Heil,- & Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)?
Durch das Heil - & Hilfsmittelversorgungsgesetz wurden auch Maßnahmen zur besseren Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden eingeleitet. Planen Sie die Einrichtung eines Wundzentrums. Darüber hinaus gibt es Verfahrensvorschriften zur Erstattung von Verbänden, finanzielle Erstattungsregelungen für Patientenorganisationen in der GKV-Selbstorganisation und eine Verordnung des GKV-Spitzenverbandes Richtlinien für Krankenkassen.
Bei Vergabeentscheidungen im Rahmen von Ausschreibungen spielen nicht nur Preis oder Kosten, sondern auch die Qualität eine Rolle. Die Qualität der Ergebnisse der Lieferung medizinischer Hilfsmittel sollte stärker überwacht werden, um sicherzustellen, dass die in der Liste der medizinischen Hilfsmittel und im Liefervertrag enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsanforderungen umgesetzt werden.
Es prüft auch umfassend, ob und wie Arzneimittelanbieter stärker in die Betreuungspflichten eingebunden werden. Das Präqualifikationsverfahren im Bereich der Medizinischen Assistance wird weiterentwickelt und Leistungserbringer haben bewiesen, dass sie grundsätzlich geeignet sind, Verträge mit Krankenkassen abzuschließen, um die strukturelle Qualität der Medizinischen Hilfeleistung sicherzustellen. Außerdem stellen sie sicher, dass die Liste der medizinischen Hilfeleistungen ständig aktualisiert, aktualisiert und angepasst wird, um die Qualitätsanforderungen von Produkten und zugehörigen Dienstleistungen sicherzustellen, Transparenz über den Umfang der medizinischen Hilfe zu schaffen und Fehllieferungen zu vermeiden.
Laut Begründung des Gesetzentwurfs hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Arzneimitteln und Hilfsstoffen in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickelt. Vertragspartner im Heilmittelbereich haben zusätzlichen rechtlichen Spielraum bei Vertragsabschlüssen gewonnen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) tragen rechtliche Maßnahmen dazu bei, eine hohe Versorgung mit Produkten der chinesischen Medizin und Hilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Allerdings ist eine Weiterentwicklung erforderlich.
Der Gesetzentwurf geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Gerade im Bereich der Behandlung können diese Veränderungen jedoch zu einer Überregulierung führen und die Pflegekosten erhöhen, ohne deren Qualität wesentlich zu verbessern.
Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages für den 13. Februar 2017 eine weitere Expertenanhörung anberaumt. Dabei handelt es sich um sogenannte nicht berufliche Änderungen, die im HHVG Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Dazu zählen die Kompensation morbiditätsorientierter Risikostrukturen und regulatorische Anforderungen an Hochschulambulanzen.