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Großeltern pflegen - Unterstützungen die du bekommst

Die Pflege der eigenen Großeltern ist nicht nur Zeit, sondern besonders kostenintensiv. Statistisch gesehen haben Menschen, die ihre schwer kranken und pflegebedürftigen Großeltern pflegen weniger Geld zur Verfügung als andere. Auch die Freizeit geht zum größten Teil für die Pflege verloren. Als pflegender Angehöriger bist du nicht auf dich alleine gestellt. Es gibt sowohl finanzielle als auch personelle Unterstützung, welche dir als Young Carer zusteht.

Großeltern pflegen - Unterstützungen die du bekommst

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld des Staates. Über dieses kann frei verfügt werden. In den häufigsten Fällen wird dies an die Person ausgezahlt, welches sich für die Pflege der Großeltern kümmert.

Wichtig ist, dass das Pflegegeld nur bei einer häuslichen Pflege ausbezahlt wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich zum einen nach dem Pflegegrad der Großeltern und zum anderen ob auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Ist zweiteres der Fall, verringert sich das Pflegegeld prozentual zu dem bereits verwendeten Betrag. Zu den Pflegesachleistungen zählt der engagierte Pflegedienst.

Hier eine Übersicht der Pflegestufen und die Höhe des Pflegegeldes:

Pflegegrad 1:
Die Selbstständigkeit ist nur geringfügig beeinträchtigt. Die Großeltern können sich eigentlich noch um sich selbst kümmern und weißen nur motorische Einschränkungen in Form von Problemen beim Stehen oder Gehen auf.

- Kein Anspruch auf Pflegegeld
- Monatlich bis zu 125 Euro für Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Pflegegrad 2:
Die Großeltern haben bereits erhebliche Einschränkungen den Alltag ohne Unterstützung zu meistern. Hilfe im Haushalt und Einkaufen, teilweise bei der Körperpflege ist notwendig.

Pflegegrad-Pflegestufe-Pflegegeld - Monatlich 316 Euro Pflegegeld oder 639 Euro für Pflegesachleistungen
- 770 Euro monatlicher Zuschuss für eine vollstationäre Pflege
- 689 Euro monatlicher Zuschuss für eine teilstationäre Pflege
- Monatlicher Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Kurzzeitpflege
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege

Pflegegrad 3:
Es kommt zu schweren Beeinträchtigungen, sodass der Haushalt nicht mehr eigenständig geführt werden kann. Einkäufe und Pflege sind ohne Hilfe nicht mehr möglich.

- Monatlich 545 Euro Pflegegeld oder 1.298 Euro für Pflegesachleistungen
- 1.262 Euro monatlicher Zuschuss für eine vollstationäre Pflege
- 1.298 Euro monatlicher Zuschuss für eine teilstationäre Pflege
- Monatlicher Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Kurzzeitpflege
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege

Pflegegrad 4:
Die Selbständigkeit ist besonders schwer beeinträchtigt. Die Großeltern benötigen mittlerweile mehrmals täglich – auch nachts – Hilfe.

- Monatlich 728 Euro Pflegegeld oder 1.620 Euro für Pflegesachleistungen
- 1.775 Euro monatlicher Zuschuss für eine vollstationäre Pflege
- 1.612 Euro monatlicher Zuschuss für eine teilstationäre Pflege
- Monatlicher Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Kurzzeitpflege
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege

Pflegegrad 5:
Hier ist der Anspruch auf eine pflegerische Versorgung meist besonders oder hoch. Die Großeltern befinden sich entweder bereits im Pflegeheim oder werden durch einen mobilen Pflegedienst mitversorgt, da eine alleinige Pflege nicht mehr möglich ist.

- Monatlich 901 Euro Pflegegeld oder 1.995 Euro für Pflegesachleistungen
- 2.005 Euro monatlicher Zuschuss für eine vollstationäre Pflege
- 1.995 Euro monatlicher Zuschuss für eine teilstationäre Pflege
- Monatlicher Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Kurzzeitpflege
- Pro Jahr Maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Sowohl körperliche als auch seelische Erkrankungen sind oftmals mit höheren Ausgaben verbunden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit bestimmte Pflegehilfsmittel für die Großeltern im Wert von 40 Euro samt Erstattung der Pflegekassen zu bestellen. Bei dem Umbau der Wohnung erhältst du von der Pflegekasse eine einmalige Zuzahlung von maximal 4.000 Euro. Mittlerweile wird der Kauf von sogenannten Hausnotrufen in allen fünf Pflegestufen mit einen Einmalbetrag von 10,49 Euro unterstützt. Die laufenden Kosten werden zudem monatlich mit 18,36 Euro vergütet. In diesen Fällen handelt es sich in den meisten Fällen um Armbandsender, welche mit dem Telefonnetz verbunden werden.

Weitere Unterstützungen

Neben den bereits erwähnten Hilfsmöglichkeiten, erhältst du folgende Unterstützung bei der Pflege deiner Großeltern:

  • Ambulante Pflegesachleistung
  • Tagespflege und Pflegeheim
  • Anspruch auf einen Pflegekurs
  • Rezeptgebührenbefreiung ab Pflegestufe 3
Tags: Familie, Pflege

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