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Häusliche Gewalt - Was kann ich dagegen tun?

Jede vierte Frau war in Deutschland & Österreich schon mal von häuslicher Gewalt betroffen. Rund 82 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen und 18 Prozent sind Männer. Gerade für die Betroffenen ist es oft schwierig, einen Weg aus dieser Situation zu finden. Den nicht selten handelt es sich um den Ehemann, die Ehefrau oder um eines der Elternteile, von denen die Gewalt ausgeht.

Häusliche Gewalt - Was kann ich dagegen tun?

Wenn die Rede von häuslicher Gewalt ist, so findet das innerhalb einer Familie statt. Häusliche Gewalt begrenzt sich keinesfalls ausschließlich nur auf das klassische "schlagen". Vielmehr unterscheidet man zwischen vier verschiedene Formen. Das ist die körperliche, die sexuelle, psychische und die wirtschaftliche Gewalt, die in einer Familie ausgeübt werden kann. So kann man von häuslicher Gewalt auch sprechen, wenn der Ehefrau oder dem Ehemann jeden Zugang zum Geld verwehrt wird. Und damit künstlich in der Familie gehalten wird.

Wer ist betroffen bei häuslicher Gewalt?

Häusliche Gewalt findet in der Regel zwischen den Eheleuten, den Partnern statt. Doch auch das ist nur eine mögliche Form. So kann Gewalt auch gegenüber Kinder ausgeübt werden. Und handelt es sich um mehrere Kinder, kann es auch häusliche Gewalt zwischen den Kindern geben. Damit wird auch deutlich, wie unterschiedlich häusliche Gewalt in einer Familie sein kann.

Was kann man gegen Gewalt in der Familie tun?

Haussliche-MisshandlungFür Betroffene ist der Ausweg aus der Gewalt oft schwierig. Hier spielen viele Faktoren, sei es Liebe, keine Freunde oder aber auch wirtschaftliche Abhängigkeit eine Rolle. Doch von Organisationen und vom Staat, gibt es verschiedene Hilfsangebote, die Betroffene in Anspruch nehmen können. Das fängt schon damit an, damit es Hilfe-Telefone, wie "Gewalt gegen Frauen" mit der Rufnummer 08000 116 016 gibt. Über diese kann man schnell und einfach Hilfe, wie Tipps zu regionalen Ansprechpartnern bekommen. Hilfetelefone gibt es nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer und für Kinder. Hilfestellung gibt es aber auch von der Polizei. Gerade wenn es zu Gewalt in der Familie kommt, kann die Polizei hier weiterhelfen. Nämlich in dem es einen Platzverweis aus der Wohnung ausspricht, dieses kann noch mit einem Rückkehrverbot verbunden werden. Damit darf die Person von der die Gewalt ausgeht, bis zu 10 Tage die Wohnung oder das Haus nicht mehr betreten. Damit soll ausreichend Zeit ermöglicht werden, um bei Bedarf gerichtliche Schritte wie die Wohnungszuweisung zu beantragen. Es kann aber auch die Zeit sein, in denen es Hilfe für die gesamte Familie geben kann. Beispielsweise für eine Therapie, damit es zu keiner Gewalt in der Familie mehr kommt.

Wenn ich die Wohnung verlassen möchte?

Möchte man die Wohnung verlassen, stellt sich oft die Frage wohin? Hier gibt es Hilfe, wie Frauenhäuser zum Beispiel. Diese gibt es in einer jeden Region und sind besonders geschützt. So ist zum Beispiel nicht bekannt, wo die einzelnen Unterkünfte sind. Über die Polizei, Jugendamt oder Organisationen kann man sich leicht nach dieser Unterbringung erkundigen. Neben der reinen Unterkunft, bekommt man da dann auch fachkundige Unterstützung, beispielsweise wenn es um eine dauerhafte Trennung und Scheidung geht.

Was für spezielle Hilfen gibt es noch?

Bei Gewalt in der Familie gibt es auch spezielle Hilfen. Sind Kinder in der Familie von Gewalt betroffen, so gibt es hier Hilfen durch das Jugendamt. Das Jugendamt kann innerhalb der Familie vermitteln, kann aber auch Kinder zeitlich aus der Familie nehmen.

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