Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung – ob Deutschland oder Österreich – versichert ist, hat Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel. Voraussetzung: Die Therapie hilft, die vorliegende Erkrankung zu heilen oder zu lindern.
Was gehört alles zu Heilmitteln?
Ansprüche können auch in anderen Situationen geltend gemacht werden, beispielsweise um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu reduzieren oder um Risiken für die gesunde Entwicklung des Kindes auszugleichen. Die Gemeinsame Bundeskommission überwacht die Einzelheiten der Heilmittelrichtlinie. Zu den Heilmitteln gehören die Maßnahmen zur Physiotherapie, zur Schluck-, zur Sprach- und zur Stimmtherapie, zur Ergotherapie, zur Podologie sowie der Ernährungstherapie.
Erstattung durch die Krankenkasse
Heilmittel sind verschreibungspflichtig, wenn ihr therapeutischer Nutzen anerkannt wird. Die Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt fest, welche Heilmittel verschrieben werden dürfen. Im sogenannten Behandlungskatalog, der Bestandteil der Behandlungsrichtlinien ist, werden Behandlungen einzelnen verordneten Erkrankungen zugeordnet. Bei Fragen zur Heilmittelrichtlinie können sich die Versicherten an ihre Krankenkasse oder ihren Arzt wenden.
Die Zuzahlung des Versicherten
Die Zuzahlung für Medizinprodukte beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10 % des Medizinproduktpreises zuzüglich 10 Euro pro Rezept, das auch Mehrfachanträge beinhalten kann.
Teilen
Per E-Mail