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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Wie komme ich an Hilfsmittel?

Wie-komme-ich-an-HilfsmittelNormalerweise verschreibt der Arzt die Hilfsmittel. Dann benötigt der Versicherte diese schnellstmöglich. Stelle den Zulassungsantrag bei der Krankenkasse. Dann musst du abwarten. Du solltest bestimmte Verfahren einhalten, um Verzögerungen in den Verfahren zu vermeiden, beispielsweise durch Anfragen von Krankenkassen.

Wie komme ich an Hilfsmittel?

Damit deine Krankenkasse die Kosten der Leistung für Hilfsmittel und Heilbehelfe erstatten kann, benötigst du ein ärztliches Rezept. Er entscheidet, welche Art von Hilfe in deiner Situation sinnvoll und notwendig ist. Dann frage deine Krankenkasse, mit der sie einen Servicevertrag abgeschlossen hat. Nahezu jede Krankenkasse schließt einen Servicevertrag ab, damit ihre Versicherten vergünstigte Hilfeleistungen erhalten. Wenn die Krankenkasse keinen Vertrag für das Gerät abschließt, kann sie dir trotzdem sagen, wo du das gewünschte Hilfsmittel bekommen kannst.

Stellt dir deine Krankenkasse einen Leistungserbringer (Sanitätshaus, Orthopädie) zur Verfügung, kannst du dort einen Kostenvoranschlag erstellen. Diesen reichst du zusammen mit einem Begleitschreiben, den Rezepten und eventuellen Erklärungen bei deiner Krankenversichersicherung - ob Deutschland oder Österreich - ein.

Wenn dir die Hilfeleistung verweigert wird, steht dir ein Widerspruchsrecht zu.

Was ist noch zu beachten?

Stelle sicher, dass der Arzt das Rezept präzise ausgefüllt hat. Aus der Verordnung muss die medizinische Notwendigkeit eindeutig hervorgehen. Der Arzt sollte genau beschreiben, welche Hilfsmittel du benötigst (mit Angabe der Hilfsmittelnummer). Darüber hinaus sollte das Rezept einen Überblick über die Diagnose, die Menge, die Art der Produktion sowie (falls zutreffend) die Tage/Monate enthalten.

Wo kannst du dein Rezept einlösen?

Bei der Kostenübernahme eines Hilfsmittels oder der Heilbehelfe sind mehrere Kostenträger beteiligt. Je nach Zweck, für den du dringend Hilfe benötigst, können neben der Krankenversicherung auch die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, das Arbeitsamt, die Pflegeversicherung, das Jugendamt oder das Sozialamt die Kosten übernehmen. Wenn du nicht weißt, welcher Kostenträger für dich zuständig ist, kannst du dich an eine ortsansässigen Reha-Servicestelle wenden.

Erkundige dich unbedingt im Vorfeld bei deiner Krankenkasse, wo du medizinische Hilfe bekommst, da diese Verträge mit besonders günstigen Anbietern haben können. Wenn du einen anderen Leistungserbringer wählst, der keinen Vertrag mit deiner Krankenkasse hat, bleibst du selbst auf die Kosten - zumindest einen Kostenanteil - sitzen.

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