Wenn du qualitative Heilbehelfe oder Hilfsmittel suchst, dann wirst du in unserem Apotheken Onlineshop fündig. Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise Produkte, die bei Inkontinenz helfen. Dazu zählen saugende oder ableitende Inkontinenzprodukte. Wenn du eine ärztliche Verordnung erhalten hast, dann können Hilfsmittel & Heilbehelfe in zweckmäßiger sowie einfacher Ausführung gewährt werden.
Qualitative Heilbehelfe und Hilfsmittel erwerben oder kaufen
Es ist auch möglich, die notwendigen Artikel leihweise zu erhalten. Hilfsmittel & Heilbehelfe werden Versicherten und mitversicherten Angehörigen gewährt, wenn eine entsprechende Verordnung vom Arzt vorliegt. Für die Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung die rechtliche Grundlage. Die ärztliche Verordnung wird auch als Verordnungsschein oder Rezept bezeichnet. Damit eine Abrechnung mit den Krankenkassen möglich ist, müssen bestimmte Punkte beachtet werden. Der Arzt muss bei der Verordnung von Hilfsmitteln einen ordnungsgemäßen und bei Krankenkassen abrechenbaren Verordnungsschein ausstellen. Wurde eine ärztliche Verordnung ausgestellt, dann solltest du die zuständige Vertragspartnerin oder den zuständigen Vertragspartner aufsuchen.
Beachte, dass die Verordnung in einem bestimmten Zeitraum nach dem Tag der Ausstellung oder nach dem Bewilligungstag der Krankenkasse eingelöst werden muss. Die Frist zur Einlösung kann unterschiedlich sein. Je nach Rezept (Verordnungsschein) sind Fristen von 14 Tagen oder von 30 Tagen nach dem Tag der Ausstellung (Tag der Bewilligung durch die Krankenkasse) möglich. Der Verordnungsschein muss im berechtigten Fachbetrieb oder bei Vertragspartnern eingelöst werden. Je nach Artikel benötigst du eine Genehmigung der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) oder einer anderen Krankenkasse. Wenn es sich um tariflich nicht geregelte Produkte handelt, dann ist ein Kostenvoranschlag der jeweiligen Vertragspartner notwendig. Wenn ein Kostenvoranschlag notwendig ist, dann frage die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner, ob die erforderlichen Unterlagen zu den zuständigen Stellen zur Bewilligung weitergeleitet werden.
Hilfsmittel in Österreich richtig beantragen
In Österreich ermittelt der Hausarzt oder der erstbehandelnde Arzt den Invaliditätsgrad eines Geschädigten. Der jeweilige Versicherer kann eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Gutachter einholen. Ein ärztliches Gutachten dient als Grundlage für eine rechtliche Entscheidung. Das Gutachten wird zur wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerung genutzt. Wenn medizinischer Sachverstand erforderlich ist, dann kann ein solches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Es wird durch ein solches Gutachten beispielsweise festgestellt, ob funktionelle Einschränkungen bei einer Person vorliegen. Das Gutachten und die aus dem Gutachten resultierende Schlussfolgerung unterscheidet sich von einem reinen Befundbericht. Neben einer funktionellen Einschränkung können auch medizinische Umstände und der Gesundheitszustand des Patienten begutachtet werden.
Was gehört alles zu Hilfsmitteln & Heilbehelfen?
Beachte, dass sich Gesetze und Vorschriften zu Verordnungen (Rezepten), Hilfsmitteln und Heilbehelfen von Land zu Land unterscheiden. In Österreich gelten Brillen beispielsweise als "optische Hilfsmittel". Brillen sollen Stellungsfehler der Augen korrigieren und bei Fehlsichtigkeiten eingesetzt werden. Zu den Hilfsmitteln und Heilbehelfen gehören beispielsweise auch Angorawäsche, Gehörschutz, Bücher, Insektenschutz, Mittel zu Hygiene und Reinigung, Blutzuckermessgerät, Blutdruckmessgerät, Schwangerschaftstest, Inhalationsgerät, Thermometer, Mittel zur Wundversorgung, Bandagen, Wärmetherapie, Windeln, Katheter, Windeleimer, Prothesen, Stoffwindeln und Orthopädische Einlagen. Du findest im Onlineshop diverse Artikel, die Dir das Leben erleichtern sollen. Wir führen beispielsweise auch Mittel zur Behandlung einer Verletzung und Artikel aus dem Bereich Rehabilitation.
Weiterführende Informationen zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln erhältst du beispielsweise bei deiner Krankenkasse oder deinem behandelnden Arzt. Wenn du nicht weißt, welche Hilfsmittel oder Heilbehelfe bei deiner Krankenkasse abrechenbar sind und ob ein Rezept ausgestellt werden kann, dann sind Arzt und Krankenkasse die richtigen Ansprechpartner. Wir helfen dir ebenfalls gerne in den Kategorien Heilbehelfe & Hilfsmittel weiter.
Wenn du Fragen zu den Artikeln in unserem Apotheken Onlineshop hast, dann zögere nicht, uns zu Kontaktieren. Unsere freundlichen und fachkundigen Mitarbeiter freuen sich auf dich. Beachte allerdings, dass sich die Vorschriften zu Rezepten, Verordnungen, Gutachten, Krankenkassenabrechnungen und zu vielen weiteren Punkten in den Kategorien Hilfsmittel & Heilbehelfe von Land zu Land ändern.