Hilfsmittel
Bei verschiedenen Erkrankungen brauchen Patienten/innen nicht nur Medikamente, um wieder gesund zu werden. Oft sind auch technische und andere medizinische Hilfsmittel notwendig, die zusätzlich unterstützen oder zur Heilung beitragen. Nachfolgend wird bei Menschen die männliche Form benutzt.
Was versteht man unter Hilfsmittel?
Zum Gesundheitsbereich gehören auch Heil- und Hilfsmittel, die zum Teil auch von den Krankenkassen bezuschusst werden. Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt über Vertragspartner der Krankenkassen.
Welche Hilfsmittel zahlen die Krankenkasse in Deutschland?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen Hilfsmittel, die in besonderen Fällen erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine drohende Behinderung vorzubeugen bzw. eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen. Ein Anspruch kann auch bei medizinischen Vorsorgeleistungen bestehen, wenn es z. B. darum geht, Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Zu dem Bereich gehören verschiedene Produkte wie z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke (Prothesen), orthopädische Produkte wie z. B. Einlagen, Inkontinenzmittel, Kompressionsstrümpfe, Rollator oder Rollstühle, Pflegebetten etc. Auch Spritzen, Inhalationsgeräte, sowie Applikationshilfen sind Hilfsmittel.
Beim Spitzenverband der GKV gibt es ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem sämtliche Produkte aufgelistet sind, die von den Krankenkassen erstattet werden können. Dieses Verzeichnis dient zur Orientierung. Evtl. kannst du auch zu anderen Produkten eine Erstattung oder einen Zuschuss bekommen. Die Versorgung mit diesen Mitteln muss vorher von der Krankenkasse genehmigt werden, auch wenn der Arzt oder die Ärztin das Mittel verordnet hat. Messgeräte wie ein Blutdruckmessgerät oder ein Blutzuckermessgerät werden nur erstattet, wenn es aus medizinischen zwingend erforderlich ist, weil es zur Anpassung der Medikation dient. Hörhilfen werden von der Krankenkasse übernommen. Bei Sehhilfen gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Brillengläser gezahlt, allerdings nicht das Gestell. Erwachsene, die nur leicht kurz- oder weitsichtig sind zahlen ihre Brille selbst.
Erst ab einem Wert von mindesten 6,25 Dioptrien werden die Kosten übernommen. Bei einer Hornhautverkrümmung werden ab einem Wert von 4,25 Dioptrien die Kosten übernommen. Bei Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen, Stomaartikel, Sonden und Spritzen zahlen die Versicherten 10 Prozent der Kosten pro Packung oder maximal 10 Euro pro Monat.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Versicherte in der GKV in Deutschland?
Die Preise im Bereich der Hilfsmittel werden zwischen Krankenkassen und den Leistungserbringern vereinbart. Die Produkte, die zum Verbrauch bestimmt sind wie Inkontinenzhilfen, Batterien, Sonden oder Spritzen werden bezuschusst. Versicherte zahlen 10 Euro pro Packung oder maximal 10 Euro im Monat. Für sonstige Produkte gibt es eine Zuzahlungsregel von 10 Prozent, die bei mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro liegt.
Welche Hilfsmittel können in Österreich von der ÖGK erstattet oder bezuschusst werden?
In der österreichischen Gesundheitskasse gibt es folgende Regelungen. Hilfsmittel kommen erst dann zum Einsatz, wenn der Heilungsprozess abgeschlossen ist. Das können z. B. Prothesen sein, die die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile übernehmen. Zu diesem Bereich gehören auch Behelfe, die mit einer Verstümmelung, Verunstaltung oder einem Gebrechen verbundene körperliche oder psychische Beeinträchtigungen mildern oder beseitigen. Dazu gehören auch Produkte der ableitenden und saugenden Inkontinenz.
Die Mittel werden den Versicherten in einfacher und zweckmäßiger Ausführung gewährt oder auch leihweise zur Verfügung gestellt, wenn eine ärztliche Verordnung dazu ausgestellt worden ist. Mit einer ärztlichen Verordnung können Versicherte zu den Vertragspartnern der Krankenkasse gehen. Die Verordnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungstag bei den Vertragspartnern und dazu berechtigten Fachbetrieben eingelöst werden. Bei manchen Artikeln brauchst du vorher eine Genehmigung der ÖGK. Wenn ein Artikel nicht zu den tariflich geregelten Produkten gehört, ist vorher ein Kostenvoranschlag des Vertragspartners notwendig.
Im Regelfall werden diese Unterlagen von den Vertragspartnern an die ÖGK weitergeleitet zur Bewilligung. Bei Diabetikern werden z. B. Kosten für folgende Produkte übernommen wie z. b. Stechgeräte, Teststreifen, Lanzetten Insulinspritzen, Nadeln, Pens, Pen-Needles und Harnteststreifen. Falls der Dreimonatsbedarf überschritten wird, ist eine medizinische Begründung erforderlich.