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Ist Sterbehilfe in unserer Gesellschaft moralisch vertretbar?

Es ist ein Thema was die Gesellschaft, die Politik, aber auch das Bundesverfassungsgericht seit Jahren beschäftigt, die Rede ist von der Sterbehilfe. Rund 63 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wünscht das Recht auf Sterbehilfe in Deutschland. Doch gerade bei der Sterbehilfe stellen sich eine Vielzahl an Fragen, so zum Beispiel ob die Sterbehilfe moralisch vertretbar ist, es stellt sich aber auch die rechtliche Frage.

Ist Sterbehilfe in unserer Gesellschaft moralisch vertretbar?

Oft wird im Zusammenhang mit dem Thema nur von der Sterbehilfe gesprochen. Doch gerade bei der Sterbehilfe gibt es große Unterschiede. So unterscheidet man hier bei der Sterbehilfe zwischen aktiver, passiver, indirekter Sterbehilfe und der Beihilfe, die auch als assistierter Suizid bezeichnet wird. Die Formen der Sterbehilfe unterscheiden sich stark, so zum Beispiel auch in ihrer Form. Eine passive Sterbehilfe liegt zum Beispiel vor, wenn aufgrund einer Wwillenserklärung wie einer Patientenverfügung, alle lebensverlängernde Maßnahmen untersagt werden.

Das kann die Beatmung sein, die künstliche Ernährung oder aber auch die Wiederbelebung. Von einer indirekten Sterbehilfe ist die Rede, wenn zum Beispiel Medikamente verabreicht werden die Schmerzen lindern, gleichzeitig aber auch die Lebenszeit verkürzen. Eine Form die in Deutschland nicht erlaubt ist, ist die aktive Sterbehilfe. Hierbei geht es darum, dass die Tötung mit einer Spritze oder einem Mittel durch einen Dritten erfolgt. Was aber erlaubt ist, ist der assistierte Suizid. Hierbei wird das Mittel zur Tötung nur zur Verfügung gestellt, er muss aber vom Sterbewilligen selbst eingenommen werden.

Unterschiedlichen Sterbehilfe-Formen

Moralische-StrerbehilfeGerade das wissen um die unterschiedlichen Sterbehilfe-Formen ist sehr wichtig, wenn es um die Frage geht, ob Sterbehilfe moralisch vertretbar ist. Grundsätzlich sind nämlich nur die Methoden moralisch vertretbar, die auch vom Gesetzgeber rechtlich erlaubt sind. Gerade im Zusammenhang mit dem assistierten Suizid gab es Auseinandersetzungen, da dieser von der Politik verboten wurde. Erst 2020 hat das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot als verfassungswidrig bezeichnet und das Gesetz für ungültig erklärt. Begründet hat dass das Bundesverfassungsgericht mit dem Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz. Demnach hat jede Bürgerin und Bürger das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Auf Krankheit oder andere Voraussetzungen kommt es hierbei nicht an. Diese Begründung ist bei der Frage, ob Sterbehilfe moralisch vertretbar ist, nicht unwesentlich. Den man müsste hier immer auch die Gegenfrage sich stellen, nämlich: Ist es moralisch vertretbar wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit zum Beispiel, nur unter Schmerzen leidet? Ist jedes Leben, selbst mit großen Einschränkungen und Schmerzen tatsächlich noch lebenswert? Und kann eine Gesellschaft, gerade bei einem Thema wie dem eigenen Tod, tatsächlich moralisch verwerflich sein? Diese Frage kann man sicherlich klar und deutlich verneinen.

Haltung der Kirche zur Sterbehilfe

Gerade wenn es um die Frage geht, ob Sterbehilfe moralisch vertretbar ist, so wird das eng mit Religion verbunden. Grundsätzlich sprechen sich beide Kirchen gegen Sterbehilfe aus. Als Begründung führen sie aus, dass das Leben eine Gabe Gottes ist und dementsprechend sich hier die Sterbehilfe verbietet. Doch bei den Kirchen gibt es hier bei der Sterbehilfe und der Haltung auch einen Wandel. Während es früher vor allem als Sünde gesehen wurde, gibt es heute auch Verständnis. Wobei die Ansichten dazu in den Kirchen sehr unterschiedlich sind, dementsprechend kann sich hier der Wandel noch fortsetzen.

Gesetz, Recht, Glaube & Religion

Wie man letztlich sehen kann, kann man die Frage nach Sterbehilfe und ob diese moralisch vertretbar ist, gar nicht so einfach beantworten. Einfach weil es unterschiedliche Formen gibt, aber auch eine unterschiedliche Herangehensweise. So kann hier hinsichtlich der Moral ausschließlich das Recht maßgeblich sein. Das kann gerade bei Menschen der Fall sein, die vielleicht keine enge Beziehung zu Religion und Glaube haben. Gerade aus diesen Gründen kann man diese Frage auch nicht pauschal beantworten, vielmehr ist es eine Frage vom eigenen Gewissen, Glauben und Wunsch.

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