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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Ist ein Medikament ein Heilmittel?

Ist-ein-Medikament-ein-HeilmittelFrüher sind Arzneimittel und Medikamente auch in Deutschland Heilmittel genannt worden. Bis zum 19 Jh. sind die Begriffe synonym verwendet worden. Mit der Reichsversicherungsordnung 1914 hat sich die gesetzliche Grundlage in Deutschland geändert. Ab 1914 ist eine begriffliche Trennung zwischen Arzneimittel und Heilmittel eingeführt worden.

Ist ein Medikament ein Heilmittel?

Heilmittel im deutschen Krankenversicherungsrecht sind nach § 32 SGB V definiert. Näheres wird in § 92 SGB V erläutert. Nach der Heilmittel-Richtlinie sind Heilmittel persönlich zu erbringende Leistungen. Heilmittel umfassen demnach die Bereiche Physiotherapie und physikalische Therapie, podologische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Sie müssen von Ärzten verordnet werden und von Leistungserbringer, die bei der Krankenkasse dafür zugelassen sind, erbracht werden. Die Zulassung der Leistungserbringer erfolgt von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen.

Was sind medizinische Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind ausschließlich bewegliche Gegenstände, die auch medizinisch verordnet werden können. Zu Hilfsmittel gehören z. B. Rollstühle, Blutdruckmessgeräte, Prothesen und Absauggeräte, Hörhilfen, Sehhilfen sowie auch Kompressionsstrümpfe. Hilfsmittel sind auch Produkte, die Krankheiten, Behinderungen und Verletzungen behandeln und lindern können. Auch Inkontinenz-Windeln gehören in den Bereich der Hilfsmittel.

Wie sind die gesetzlichen Regelungen in Österreich?

In Österreich wird nur unterschieden zwischen Heilmittel und Heilbehelfen. Zu Heilbehelfen gehören Brillen, orthopädische Schuheinlagen, Bruchbänder und Weiteres. Arzneimittel sind in Österreich auch Heilmittel laut österreichischem Sozialrecht § 136 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz. Dort ist festgelegt, dass Heilmittel notwendige Arzneien und sonstige Mittel umfassen, die zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder zur Sicherung des Heilerfolges dienen.

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