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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Ist eine Brille ein Hilfsmittel?

Ist-eine-Brille-ein-HilfsmittelDie Krankenkassen übernehmen in Deutschland und Österreich vereinbarte Aufwendungen für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Dazu gehören bei einigen Versicherten auch Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Verträge mit vielen qualifizierten Anbietern sichern Dir eine schnelle, zuverlässige und qualitativ hochwertige Versorgung in Wohnortnähe.

Ist eine Brille ein Hilfsmittel?

Hilfsmittel erleichtern das tägliche Leben und verbessert die Lebensqualität. Deshalb zahlt die Krankenkasse den Versicherten Brillen und Kontaktlinsen, wenn es gesetzlich möglich und medizinisch notwendig ist. Dazu benötigst du ein ärztliches Rezept, über das du direkt mit einem Vertragspartner in Kontakt treten kannst. Dann kümmert er sich um alles andere. Es wurde eine feste Anzahl von Sehhilfen in Abhängigkeit vom erforderlichen Sehvermögen festgelegt.

Bei medizinischer Notwendigkeit und nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben übernehmen wir auch für Versicherte ab 18 Jahren Kontaktlinsen und Brillen. Für Brillen, die von jungen Versicherten unter 18 Jahren getragen werden, übernimmt die Krankenkasse die Brillenkosten in fester Höhe. Generell werden die Kosten für Brillengestelle nicht übernommen.

Die Brillen-Verordnung

Brillengläser zur Verbesserung des Sehvermögens können verschrieben werden, wer über 18 Jahre alt ist und auf beiden Augen eine schwere Sehbehinderung hat. Wenn du mit deiner Brille auf beiden Augen 30 % des maximalen Sehvermögens erreichst, gilt diese Regel.

Du bist unter 18 Jahre und hast einen Refraktionsfehler (Fehlsichtigkeit) Du brauchst eine Distanzkorrektur von mehr als sechs Dioptrien bei Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit oder mehr als vier Dioptrien Distanzkorrektur wegen Astigmatismus (Hornhautverkrümmung).

Deine Zuzahlung bei Brillen

Deine Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % des Kaufpreises, mindestens 5 Euro und bis zu 10 Euro, übersteigt jedoch nie die Kosten der Hilfeleistung. Dies sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkassen. Entscheide dich für den Einsatz von Hilfsmitteln oder Geräten, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen, trage die anfallenden zusätzlichen und indirekten Kosten. Auch Brillenfassungen und eventuelle Antireflexbeschichtungen gehören nicht zu den gesetzlichen Leistungen.

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