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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Warum zahlt die Krankenkasse keine Brille?

Warum-zahlt-die-Krankenkasse-keine-BrilleBis zum Jahr 2003 wurde in Deutschland von der Krankenkasse noch jede Brille bezahlt. Heutzutage erfolgt bei erwachsenen Personen die Übernahme der Kosten nur noch in bestimmten Fällen. Wenn du zum Beispiel über eine Sehleistung verfügst, welche so stark eingeschränkt ist, dass du ohne Brille nicht mehr gefahrlos am Alltagsleben teilnehmen kannst.

Warum zahlt die Krankenkasse keine Brille?

Dabei kommen teilweise gesetzliche Krankenkassen, wie zum Beispiel die AOK oder die Barmer Ersatzkasse, nicht für den Rahmen der Brille, sondern nur noch für deine Brillengläser auf. Ebenso werden hier dann nur noch Festbeträge für Standardgläser bezahlt. Die Kosten für höherwertige Brillengläser sowie für das Gestell musst du selbst übernehmen.

Um dann einen Zuschuss von deiner Krankenkasse zu erhalten, ist eine Verordnung vom Augenarzt erforderlich. Dies musst du dann deinem Optiker vorlegen.

Die Zuzahlungshöhe einer Brille

Die Höhe des Zuschusses von der Krankenkasse für deine Brille hängt von unterschiedlichen Punkten ab. Dazu zählen die Dioptrienzahl, die Gläser-Ausführung und die Art der Fehlsichtigkeit. Dabei bewegen sich die Zuschüsse zwischen 10 und 112 Euro pro Glas. Ebenso musst du neben den zusätzlichen Kosten für das Brillengestell und der höherwertigen Glasausführungen eine gesetzliche Zuzahlung durchführen. Diese liegt im Normalfall bei 10 Prozent des Kaufpreises, mindestens jedoch 5 Euro.

Kostenbeteiligung in Österreich für eine Brille

In Österreich kann die Kostenbeteiligung für deine Brille nur übernommen werden, wenn die Berechnung des Kassentarifs einen höheren Betrag ausmacht als der beim Selbsterhalt. Hier betragen die gesetzlichen Zuzahlungen in der Regel ebenfalls 10 Prozent des Kaufpreises, jedoch mindestens 5 Euro.

Dabei wird in Österreich von der ÖGK der Kassentarif direkt an den Vertrags-Optiker ausbezahlt. Die Mehrkosten musst du selbst übernehmen.

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