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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Was ist ein Heilbehelf?

Was-ist-ein-HeilbehelfHeilbehelfe werden verwendet, um Krankheitszustände zu heilen und zu lindern oder deren Verschlechterung zu verhindern. Dies sind elastische Bandagen, orthopädische Einlagen und alle Einwegartikel wie Windeln, Katheter usw. Im Gegensatz dazu beziehen sich Hilfsmittel (Rollstühle oder Prothesen) auf solche Hilfsmittel, die fehlende Gliedmaßen ersetzen oder korrigieren. Daher werden sie verwendet, um einen geschlossenen Zustand zu kompensieren, der weitgehend keinem medizinischen Einfluss mehr unterliegt.

Was ist ein Heilbehelf?

Medizinische Heil- und Hilfsmittel werden den Versicherten von der Krankenkasse oder in Form von Darlehen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören beispielsweise Inhalationsgeräte, Gehhilfen, Vierbeiner-Assistenten etc. Für den Bezug von Heil- und Hilfsmitteln ist ein Rezept eines Arztes (Deutschland) oder eines Vertragsarztes bzw. eines bevorzugten Arztes (Österreich) erforderlich und wird vom Vertragslieferanten der Krankenkasse (Optiker, Bandager, Orthopädieschuhmacher) ausgestellt.

Leihgerätschaften als Heilbehelfe

Es besteht auch die Möglichkeit, medizinische Heilbehelfe und Hilfsgeräte auszuleihen, die nur temporär benötigt werden und von mehreren Personen genutzt werden können, ohne gesundheitliche Risiken zu verursachen, wie Aufzüge, Inhalatoren etc.

Was sind bewilligungspflichtige Heilbehelfe?

Für bewilligungspflichtige Heilbehelfe muss ein Rezept eines Vertrags- oder Wahlarztes vorhanden sein, das beim Sozialversicherungsvertragspartner eingelöst werden kann. Zu den genehmigungsfreien medizinischen Hilfsmitteln gehören Gehhilfen, Krücken und Blutzuckermessgeräte.

In einigen Fällen ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bevor medizinische Heilbehelfe oder Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Die Autorisierung veranlasst in der Regel der Vertragspartner (Bandagist). Welche medizinischen Hilfsmittel und Heilbehelfe zulassungspflichtig sind, erfährt man bei der eigenen Krankenkasse bzw. wer medizinische Heilbehelfe erworben hat, kann die Zulassung beim entsprechenden Vertragspartner einholen.

Kostenabdeckung bei Heilbehelfe

Medizinische Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet und ggf. von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Bei medizinischer Hilfeleistung und medizinischer Heilbehelfe trägt der Versicherte die Kosten (Selbstbehalt). Die Kosten werden von der Krankenkasse bis zur Höhe der satzungsmäßigen Höhe getragen. Für weitere Informationen zur Kostenerstattung sollte man bei den Sozialversicherungsträgern nachfragen.

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