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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Was ist ein Verordnungsschein?

Was-ist-ein-VerordnungsscheinEin ärztlicher Verordnungsschein (vom Arzt) ist eine Sonderform der Verordnung für Hilfsmittel oder Heilbehelfe, wie z. B. bei ambulanter Rehabilitation oder professioneller Pflege im häuslichen Umfeld. Vor der Leistungserbringung müssen die Regelungen bestimmte Bestimmungen des SGB V, insbesondere § 37, erfüllen, damit die entsprechende Krankenkasse die Aufwendungen erstatten kann oder muss.

Was ist ein Verordnungsschein?

Ärzte können nicht nur Medikamente verschreiben, sondern auch bestimmte Behandlungen (Heilmittel), die von Ärzten oder medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden können. Er hat die Mittelliste gemäß den Mittelrichtlinien einzuhalten. Die formelle schriftliche Version wird normalerweise als Rezept oder Verordnung bezeichnet, und das Formular wird als ärztliches Verordnungsschein bezeichnet.

Wer übernimmt die Kosten?

Privatrezept - Ob Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen eine bestimmte Höhe übersteigt, kann sich ohne Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ein Privatrezept ausstellen lassen. In diesem Fall muss der Patient zunächst die Medikamente, Heilmittel oder Arztkosten in der Apotheke bezahlen. Wenn er privat krankenversichert ist, kann er dort eine Erstattung beantragen. Je nach gewähltem Tarif gibt es unterschiedliche Zuzahlungen. Beamte erhalten einen Teil der Ausgaben durch sogenannte „Zuschüsse“ staatlicher Arbeitgeber. Für Privatrezepte ist kein besonderes Format erforderlich. Teilweise wird das blaue Formular verwendet, dessen Aufbau dem Muster der GKV-Verordnung16 ähnelt.

GKV-Rezept - Viele Menschen in Deutschland und Österreich sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten als gesetzlich Versicherte (GKV) eine erstattungsfähige medizinische Behandlung auf der Grundlage eines "Krankenversicherungsrezeptes". Die entsprechende Behandlungseinrichtung rechnet die bestätigten Kosten mit der Krankenkasse ab. Der Patient muss nur den gesetzlich vorgeschriebenen Teil (Selbstbehalt) bezahlen. Außerdem erhält er eine kostenlose Behandlung (=Sachleistungen). Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist ein spezielles Formular zu verwenden (Muster 13, 14 oder 18, auch "rosa Rezept" genannt, verwendet für Rezepte für Arzneimittel). Patienten und Leistungserbringer müssen vor der Einreichung von Rezepten bei Krankenkassen zur Genehmigung ebenfalls einige Angaben dazu machen. Medizinische/häusliche Pflege kann nur nach Genehmigung durchgeführt und abgerechnet werden. Hier unterscheidet sich das Verfahren von der Arzneimittelverordnung.

Was sind sogenannte Heilbehelfe?

Medizinische Heilbehelfe wirken von außen auf die Verbesserung der klinischen Leistung, wie Einlagen und Bandagen. Sie werden verwendet, um Krankheiten zu heilen oder zu lindern oder sie zu verhindern , dass sich der Zustand verschlechtert.

Hilfsmittel und Heilbehelfe werden den Versicherten und ihren mitversicherten Angehörigen in einfacher und praktischer Form zur Verfügung gestellt oder nach ärztlicher Verordnung ausgeliehen.

Der Verordnungsschein muss innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum beim Vertragspartner oder autorisierten Fachbetrieb abgegeben werden. Das gilt ebenso in Österreich.

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