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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Was sind ärztlich verordnete Hilfsmittel?

Was-sind-aerztlich-verordnete-HilfsmittelEin ärztlich verordnetes Hilfsmittel soll eine Behinderung kompensieren, die Rehabilitation unterstützen oder gefährdete Personen vor weiteren Risiken im Umgang mit dem normalen Leben schützen. Nach § 33 SGB V haben Patienten Anspruch auf Erhalt von Hörgeräten, Körper Ersatzteilen, Orthopädie und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall zur Sicherung des Behandlungserfolges, zur Abwendung einer drohenden Behinderung oder zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich sind, sofern diese Hilfsmittel Werkzeuge sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen.

Was ärztlich sind verordnete Hilfsmittel?

Das Heilmittel muss immer von einem Arzt verschrieben werden. Grundsätzlich stehen den Patienten pro Quartal maximal 6 Behandlungen im körperlichen Bereich und maximal 10 Behandlungen in der Logopädie zu. Ist dieses Kontingent aufgebraucht, muss er bis zum nächsten Quartal und neuem Rezept für die nächste Behandlung warten oder er kann bei seinem Arzt einen Sonderantrag bei der Krankenkasse stellen. Dein Arzt muss jedoch ausführlich erklären, warum dieses Medikament für dich notwendig ist. Dauert die Behandlung länger als ein Quartal, müssen deine Ärzte regelmäßig deinen Gesundheitszustand überprüfen, um deinen Behandlungsanspruch zu verlängern.

Wie erhalten Patienten Hilfsmittel?

Die medizinische Notwendigkeit der Heilbehelfe wird vom Vertragsarzt festgestellt, der Sie verschreibt. Du reichst diese Richtlinie beim Anbieter medizinischer Hilfe ein. Dieser stellt dann einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse. Die erforderliche Hilfeleistung kann nach Genehmigung durch die Krankenkasse erbracht werden. Wenn du nicht weisst, welchen Leistungserbringer du beauftragen sollst, kannst du das Rezept auch direkt bei der Krankenkasse einreichen – diese kümmert sich dann um dich und betraut den Leistungserbringer. Krankenkassen kooperieren mit fast allen Leistungserbringern in Deutschland. Hilfe bekommen Sie z. B. in Brillengeschäften, Sanitätshäusern, Reha- und Medizintechnik Unternehmen.

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