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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Was sind Heilbehelfe und Hilfsmittel?

Was-sind-Heilbehelfe-und-HilfsmittelIn Deutschland und Österreich hält das Sozialsystem Heilbehelfe und Hilfsmittel parat. Heilbehelfe haben das Ziel die Verschlimmerung eines Krankheitszustandes zu verhindern. Sie dienen also der Linderung und Heilung des Zustands. Heilbehelfe sind beispielsweise orthopädische Einlagen für Schuhe, elastische Binden, Katheter und Inkontinenzmaterialien.

Was sind Heilbehelfe und Hilfsmittel?

Unter Hilfsmitteln werden Behelfe verstanden, die Aufgaben fehlender oder unzulänglicher Körperteile übernehmen oder korrigieren. Hilfsmittel sind ein Ausgleich für medizinisch nahezu unbeeinflussbare, abgeschlossene Zustände. Sie kommen nach Abschluss des Heilungsprozesses zum Einsatz. Es handelt sich um Behelfe, die mit einer Verunstaltung,Verstümmelung oder einem Gebrechen verbundene physische oder psychische Beeinträchtigungen abmildern oder beseitigen sollen.

Heilbehelfe und Hilfsmittel in Deutschland und Österreich

Hilfsmittel und Heilbehelfe kannst du als krankenversicherte Person leihen. Teilweise gewährt die Krankenkasse auch komplette Übernahmen. Ein Inhalationsgerät, ein Rollator oder eine Vierfußhilfe zählen beispielsweise zu den Leihgaben. Um Hilfsmittel und Heilbehelfe zu erhalten, benötigst du eine ärztliche Verordnung.

Wie erhalte ich Leihgeräte?

Behelfe, die nur zeitweise benötigt werden und ohne gesundheitliche Gefährdung von mehreren Menschen verwendet werden können, wie zum Beispiel Inhalationsgeräte oder Krankenfahrstühle, kannst du leihweise erhalten. Mit der ärztlichen Verordnung erhältst du den benötigten Gegenstand, zumeist nach Bewilligung der Krankenkasse, vom Sanitätshaus, Optiker und ähnlichen Betrieben, die Hilfsmittel und Heilbehelfe vorrätig haben. Es gibt bewilligungsfreie und bewilligungspflichtige Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Was hat es mit bewilligungspflichtig und bewilligungsfrei auf sich?

Für Gegenstände, die bewilligungsfrei sind, benötigst du eine ärztliche Verordnung. Diese kannst du bei Vertragspartnern der Sozialversicherung einlösen. Zumeist ist dies innerhalb von 30 Tagen erforderlich. Bewilligungsfrei ist beispielsweise ein Rollator, Krücken oder ein Blutzuckermessgerät.

Manchmal ist zuerst eine Bewilligung der Krankenkasse nötig, um Behelfe zu erhalten. Häufig holt der Vertragspartner die Bewilligung der Krankenkasse ein. Welche Gegenstände bewilligungspflichtig sind, erfährst du von der Krankenkasse oder den jeweiligen Vertragspartnern.

Du kannst in der Regel auf der Website einer Krankenkasse einsehen, mit welchen Firmen deine Krankenkasse in einem Vertragsverhältnis steht. Möchtest du die notwendigen Gegenstände bei einem zur Abgabe berechtigtem Betrieb beziehen, der kein Vertragspartner deiner Krankenkasse ist, musst du den Behelf zunächst aus eigener Tasche zahlen. Dann kannst Du Deine zuständige Krankenkasse um Kostenersatz bitten. In Österreich ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig. Die Regelungen sind mit denen von Deutschland vergleichbar.

Wie ist das mit der Kostenabdeckung?

Die Gegenstände müssen vom Arzt verordnet werden und in einigen Fällen vom zuständigen Träger der Krankenkasse bewilligt werden. Für Hilfsmittel und Heilbehelfe ist von dir als versicherte Person eine Beteiligung der Kosten vorgesehen.

Die Übernahme der Kosten durch den Träger der Krankenversicherung erfolgt bis zu einer festgelegten Höhe. Diese festgesetzte Höhe ist in der Satzung festgeschrieben. Explizite Informationen erhältst du von deinem zuständigen Sozialversicherungsträger.

Möglich ist, dass der Sozialversicherungsträger unter Berücksichtigung des Maßes des Notwendigen die kompletten Kosten übernimmt, beispielsweise wenn Behelfe im Rahmen der medizinischen Reha abgegeben werden. Dann entfällt die Kostenbeteiligung durch die versicherte Person.

Gibt es eine Befreiung vom Anteil der Kosten?

Eine Befreiung vom Kostenanteil ist möglich für versicherte Personen oder anspruchsberechtigte Angehörige, die unter 15 Jahre alt sind. Auch sozial schutzbedürftige Versicherte können eine Befreiung erhalten. Ebenso können Personen, die im Rahmen der medizinischen Reha Hilfsmittel und Heilbehelfe benötigen, eine Befreiung vom Kostenanteil erhalten.

Wie ist das bei Brillen und Kontaktlinsen?

Hier gibt es abweichende Regelungen. Kosten für Kontaktlinsen und Brillen werden nur von der Krankenversicherung getragen, wenn höher als 60 Prozent der täglichen Höchstbeitragsgrundlage betragen. Dies liegt derzeit bei 166 Euro. Der Selbstbehalt, also der Eigenanteil, liegt demnach bei 10 Prozent der Kosten, mindestens aber bei 99,60 Euro.

Sehbehelfe von Kindern ab dem 15. Lebensjahr haben einen Mindestkostenanteil von 33,20 Euro. Kosten für Gleitsichtgläser oder Trifokalgläser werden nicht übernommen. Wichtig ist auch, dass die Gebrauchsdauer der Brillen 3 Jahre nicht unterschreiten darf.

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