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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Was sind Heilmittel bei Krankenkasse?

Was-sind-Heilmittel-bei-KrankenkasseHeilmittel ist eine medizinische Leistung, die von einem Vertragsarzt verordnet und von einem speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden kann. Dazu gehören als Hilfsmittel für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie sowie podologische und ernährungstherapeutische Maßnahmen. Heilmittel werden verwendet, um Krankheiten zu heilen, eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern oder Krankheitssymptome zu lindern. Die Krankenkasse übernimmt die vom Vertragsarzt festgelegten Behandlungskosten. Mit Hilfe von Sanierungsmaßnahmen wird die Gesundheitsschwäche, die in absehbarer Zeit zu Krankheiten führen kann, beseitigt oder das Risiko für die gesunde Entwicklung von Kindern ausgeglichen. Sie helfen auch, Pflegebedürftigkeit zu reduzieren oder gar zu verhindern.

Was sind Heilmittel bei Krankenkasse?

Die Krankenkassen zahlen ärztlich verordnete Behandlungen wie Manuelle Therapie, Elektrotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Volljährige zahlen die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrkosten, d. h. 10 % der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Rezept. Das ist nicht mehr als die wirklich entstandenen Kosten. Bei Heilmitteln in der ärztlichen Praxis oder bei ambulanter Behandlung in einem Krankenhaus besteht zudem eine Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlungspflicht der Heilmittel entfällt beispielsweise zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden, die mit der Geburt in Verbindung stehen oder bei Kriegs- oder Wehrdienst. Die Zuzahlungsgrenze schützt dich davor, durch die Zuzahlung finanziell überfordert zu werden.

Dauer einer Behandlung mit Heilbehelfe

Für jede Therapie wird ein Referenzwert für die Standardbehandlungszeit bereitgestellt. Vor- und Nachbereitung sind Bestandteil der Behandlung (außer bei podologischen Behandlungen). Der Leistungserbringer bestimmt die persönliche Behandlungsdauer, so dass die kürzeste Behandlungsdauer nur aus medizinischen Gründen abgeschwächt werden darf.

Wie nehmen Patienten Heilmittel von der Krankenkasse in Anspruch?

Im Prinzip ist eine Verordnung eines Kassenarztes erforderlich. Private ärztliche Verordnungen reichen nicht aus. Der Alternative Kassenverband und der GKV‑Spitzenverband haben Verträge mit Leistungserbringern abgeschlossen. GKV-Versicherte haben die freie Auswahl zwischen den Vertragspartnern. Vorbehalte gegen die Zulassung der Heilmittelverordnung bestehen nicht. Du kannst dich mit einem Rezept für ein Behandlungsprodukt eines Vertragsarztes direkt an einen zugelassenen Leistungserbringer wenden. Ausnahme: Bei Intensivbehandlungen, die mehrere Behandlungen pro Tag erfordern, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Um den rechtzeitigen Beginn der Therapie zu garantieren, hat jedes Rezept für Heilmittel eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Bei einzelnen Behandlungsmaßnahmen muss darauf geachtet werden, dass sie nur während eines bestimmten Zeitraums begonnen werden müssen. Andernfalls ist das Rezept ungültig: Physiotherapie, Sprach- und Stimmtherapie sowie Logopädie und Ergotherapie haben eine Gültigkeit bis zu 28 Tage. Es kann aber auch sein, dass der Facharzt die benötigte Behandlung weiter empfiehlt.

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