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Welche Brille zahlt die Krankenkasse?

Welche-Brille-zahlt-die-KrankenkasseDie deutschen Krankenkassen unterstützen nur einen kleinen Prozentsatz der Brillenträger. Wer diese 1,4 Millionen Menschen sind, erfahren Sie in unserer Übersicht und wer noch Brillen auf Rezept von den Krankenkassen bezahlt bekommen kann.

Welche Brille zahlt die Krankenkasse?

Seit 2017 müssen Krankenkassen wieder Geld für Sehhilfen verdienen, denn der Bundestag hat per Gesetz beschlossen, die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln (HHVG) zu stärken. Am Ende hatten von den 41,2 Millionen Patienten mit Refraktionsfehlern nur 1,4 Millionen schwere Myopie und Hyperopie mit 6 Dioptrien, 4 Dioptrien Astigmatismus oder beidseitiger Blindheit Grad 1 wie die Zentrale Optikervereinigung und Augenoptiker (ZVA) betonte. Die restlichen rund 40 Millionen Brillen- und Kontaktlinsenträger können ihr Geld nur über die Steuererklärung zurückbekommen. Der erweiterte Zuschuss ist laut dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) jedoch eine Entlastung für alle, die ohne Sehhilfen den Alltag kaum bewältigen können. Dies gilt insbesondere für Sozialhilfeempfänger und Senioren, deren Renten gekürzt werden oder wurden.

Brille auf Rezept in Österreich und Deutschland

Doch ab wann genau zahlt eigentlich die Krankenkasse - Bis 2003 hatten alle gesetzlich Versicherten mit Sehschwäche noch Anspruch auf ein Brillenrezept. Allerdings stellt sich die Situation für Erwachsene seitdem wie folgt dar: Nur noch Brillen- oder Kontaktlinsenträger die bis zu 30 % der Dinge sehen, werden von der Krankenkasse unterstützt. Wenn sich das Sehvermögen um 0,5 Dioptrien ändert, gibt es immer neue Brillen. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit den Zusatzkosten der Krankenkassen.

Für Patienten ist das Wichtigste, wie viel Geld sie in Zukunft haben können. Eines ist klar. Brillen oder Kontaktlinsen sind selbst für Menschen mit schweren Refraktionsfehlern keineswegs voll bezahlt. In jedem Fall müssen Sie das Brillengestell grundsätzlich selbst finanzieren. Einige Zuschüsse basieren zunächst auf einem derzeit verfügbaren Festbetrag. Der Zentralverband der Augenoptiker erklärte, dass 4 bis 6 Dioptrienbrillen einen Zuschuss von 10 bis 112 Euro erhalten.

Im hohen Dioptrienbereich können die Kosten pro Linse schnell auf 350 Euro oder mehr steigen. Für Menschen mit Sehschwäche kann dies einen wiederkehrenden Aufwand von 1.000 Euro oder mehr bedeuten.

Die Krankenkasse verweigert die Zahlung, was kann man tun?

Auch wenn die Krankenkasse keine Zuschüsse gewährleistet, kann man sich noch anderweitig Hilfe holen. Eine Brille lässt sich nämlich von den Steuern absetzen.

Jeder, der Einstärkenobjektive verwendet, ist im Allgemeinen billiger als Zoomobjektive, die Nah- und Fernsicht erreichen können. In jedem Fall müssen Zusatzkosten wie Antireflexbeschichtung oder Farbgebung aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer von der Gesetzesänderung profitieren würde, kann bei Bedarf Folgendes tun: sich beim Arzt ein Brillenrezept holen und beim Augenoptiker umtauschen. Begleichen Sie dann den Betrag auf einen festen Betrag über die Kasse. Bei Kontaktlinsen zahlt die Krankenkasse nur + oder -8 Dioptrien.

Wenn Sie kein Geld für eine private Zusatzversicherung ausgeben möchten, bleibt nur eines: Nutzen Sie die Chance, das Geld zumindest über Ihre Steuererklärung zurückzubekommen. Denn: Hohe Arztkosten, darunter Zusatzkosten für Brillen, Kontaktlinsen, Augenlaser- oder Kataraktoperationen, können die Steuerbelastung reduzieren. Je mehr Rechnungen, desto geringer das Einkommen und je größer die Bevölkerung, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Finanzamt an den Ausgaben beteiligt.

Der Bürger muss immer einen angemessenen Anteil für sich selbst tragen, aber alles, was seine persönliche Grenze überschreitet, belastet die Steuerlast und wird zur Sonderbelastung, wie der Berliner Steuerzahlerbund erklärt. Auch selbstfinanzierte optische Brillen oder Kontaktlinsen ohne Sehstärke können in die Steuererklärung aufgenommen werden. Lesebrillen aus einem Supermarkt werden allerdings nicht akzeptiert.

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