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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Welche Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen?

Welche-Hilfsmittel-werden-von-der-Krankenkasse-uebernommenUnter Hilfsmittel oder Heilbehelfe werden Gegenstände verstanden, welche den Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen im Alltag helfen, ohne Schmerzen und selbstbestimmt zu leben. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Rollatoren, Beinprothesen oder andere Gehhilfen, Kompressionsstrümpfe oder Hör- und Sehhilfen. Des Weiteren müssen auch andere Gegenstände, welche für dich bei einer Behinderung oder Erkrankung medizinisch erforderlich sind und von einem Arzt angeordnet werden, von der Krankenkasse an dich als erkrankten oder behinderten Menschen zur Verfügung gestellt werden.

Welche Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen?

Die Kostenübernahme erfolgt von der gesetzlichen Krankenkassen aber bei dir nur, wenn solche Hilfsmittel oder Heilbehelfe zur Bestreitung deines Alltags auch erforderlich sind, um dadurch die Behandlung von dir zu ermöglichen oder einer drohenden Behinderung bei dir vorzubeugen und eine Behinderung damit bei dir auszugleichen.

Wer hat Anspruch?

Du als gesetzlich Versicherter hast einen Anspruch auf die Versorgung mit den Hilfsmitteln durch die jeweilige Krankenkasse. Das hat zur Folge, dass die gesetzliche Krankenkasse entweder die Kosten für solche Hilfsmittel oder Heilbehelfe übernimmt oder diese selbst kauft und leihweise dir zur Verfügung stellt.

In diesem Anspruch ist auch eine eventuell notwendige Reparatur, Wartung oder Anpassung sowie Ersatzbeschaffung enthalten. Dazu gehören zum Beispiel auch die Kosten für den Betrieb (als Beispiel Kosten für den Strom) oder eine erforderliche Ausbildung, die für die Handhabung der Hilfsmittel oder Heilbehelfe erforderlich ist.

Grundsätzlich sind die von dir benötigten Hilfsmittel oder Heilbehelfe bewegliche Gegenstände. Somit gehört dazu nicht, wenn bei dir ein behindertengerechten Umbau deiner Wohnung, wie zum Beispiel der Einbau von einem Treppenlift oder der Anbau einer Rampe, vorgenommen wird. Für die hier entstandenen Kosten ist es aber auch möglich, einen Zuschuss durch die Pflegeversicherung zu bekommen, wenn bei dir ein Pflegegrad vorliegt

Von dir übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für die allgemeinen Gebrauchsgegenstände für das tägliche Leben. Das sind bei dir Gegenstände, welche von einer größeren Anzahl von Menschen genutzt werden (wie zum Beispiel ein Standardtelefon oder eine Heizdecke). Wenn es sich jedoch um einen Gegenstand handelt, der speziell für die Bedürfnisse für dich als behinderter oder erkrankter Mensch hergestellt und entwickelt worden ist und du es als einziger Mensch in Benutzung hast kann hier die Krankenkasse dann auf Antrag die Kosten ebenfalls übernehmen.

Wenn du aber auch Gegenstände verwendest, die einen umstrittenen oder geringen therapeutischen Nutzen aufweisen (beispielsweise Wärmflasche), wird die Krankenkasse hier die Kosten ebenfalls bei dir nicht übernehmen.

Der Unterschied zu den Pflegehilfsmitteln

Im Unterschied zu den oben erwähnten Hilfsmitteln oder Heilbehelfe werden die Pflegehilfsmittel von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Die Voraussetzung hierfür ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet, dass hier für dich ein Pflegegrad vorliegen muss.

Bei solchen Pflegehilfsmitteln, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, handelt es sich um Sachmittel und Geräte, welche zur häuslichen Pflege erforderlich und notwendig sind. Mit Hilfe dieser Gegenstände und Sachmittel soll die Pflege erleichtert werden und bei dir dazu beitragen, deine Beschwerden zu lindern oder dir als Pflegebedürftiger eine eigenständige Lebensführung dadurch besser zu ermöglichen (dazu gehören zum Beispiel Betteinlagen, Pflegebett oder auch Notrufsysteme).

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