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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Wer bezahlt die Behandlung und den Rollstuhl?

Wer-bezahlt-die-Behandlung-und-den-RollstuhlDie Kosten für den Rollstuhl trägt die Krankenkasse. Darüber hinaus zahlen sie in der Regel eine Pauschale, die auch Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur über einen bestimmten Zeitraum umfasst.

Wer bezahlt die Behandlung und den Rollstuhl?

Wenn Du stark eingeschränkt bist oder nicht gehen kannst, andere Mobilitätshilfen nicht mehr ausreichen und dein Arzt es dir verordnet hat, bezahlen die Krankenkassen in Deutschland und Österreich den Rollstuhl. Wer über 18 Jahre alt ist, muss eine zusätzliche Gebühr zahlen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und entspricht 10 % des Preises, mit einem Mindestbetrag von 5 Euro und einem Höchstbetrag von 10 Euro. Diese Regelungen treffen nicht auf dich zu, wenn du von der Zuzahlung befreit bist.

Wie erhältst du dein Hilfsmittel oder die Heilbehelfe?

Ein ärztliches Rezept kannst du im ortsansässigen Sanitätshaus deiner Wahl einlösen. Der Vertragspartner der Krankenkasse ist für die notwendigen Genehmigungen und Einkäufe von Hilfsmittel und Heilbehelfe zuständig. Anschließend wird ein Abholtermin mit dir vereinbart.

Wie lange hast du Anspruch auf einen Rollstuhl?

Du behältst deinen Rollstuhl solange, wie es medizinisch notwendig ist. Sobald sich dein Gesundheitszustand ändert oder du Fragen zur Handhabung hast, stehen Dir immer Dein Arzt oder die Mitarbeiter im Sanitätshaus mit Rat und Tat zur Seite.

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