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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Hilfe Online Shop Apotheke Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deine Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Was bedeutet außerhalb des Regelfalls?

Was-bedeutet-ausserhalb-des-RegelfallsBei Verordnungen unter sogenannten anormalen Zuständen, also Langzeittherapie, gilt das Prinzip für Patienten, die nach zwölf Wochen wieder zum Arzt gehen sollten. Während dieser Zeit muss das Rezept für Hilfsmittel und / oder Heilbehelfe abgearbeitet werden. Das klingt einfacher als in der Praxis. Kassen reduzieren oft - aber nicht immer korrekt.

Was bedeutet außerhalb des Regelfalls?

Bei Überschreitung der im Arzneimittelkatalog angegebenen maximalen Verordnungsmenge und Nichterreichen des gesetzten Behandlungsziels wird immer ein Rezept ausserhalb des Normalzustandes verordnet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Leitlinien der Gemeinsamen Bundeskommission zur Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (kurz für: HeilM-RL) geben in § 8 den rechtlichen Rahmen für eine Verordnung außerhalb des Regelfalles vor:

Die Verordnung erfordert, dass der behandelnde Arzt den Behandlungsverlauf aufzeigt und die Prognose beurteilt. Der Arzt muss die Verordnung so bemessen, dass der Patient innerhalb von zwölf Wochen erneut untersucht werden kann. Das bedeutet, dass die Behandlung innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein muss. Außergewöhnliche Verordnungen können nur erlassen werden, wenn die Gesamtzahl der Verordnungen in der Regel erreicht ist.

Außerhalb der normalen Bedingungen gibt es kein Nichtbehandlungsintervall, das eingehalten werden muss.

Die Frist kann unter besonderen Umständen verlängert werden

Als Physiotherapeut stößt du in der Praxis oft auf ein Problem: In manchen Fällen können die zwölf Wochen bis zum Ende der Behandlung nicht eingehalten werden, etwa wenn der Patient krank ist oder ein falsches Rezept verschrieben hat.

Hierbei kann die zwölfwöchige Frist verlängert werden. Du musst dich jedoch aktiv darum kümmern und es im Rezept richtig ändern. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du nach Ablauf der Frist nicht alle Behandlungseinheiten erstattet bekommst. Nach § 16 Abs. 3 HeilM-RL ist diese Regelung bei einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen unwirksam.

Um die Frist bei Krankheits-, Behandlungs- oder Urlaubsbedarf zu verlängern, trifft die Krankenkasse in ihrem Rahmenvertrag mit dem Physiotherapeuten besondere Regelungen.

Ändere die Frequenz nur nach Rücksprache mit Deinem Arzt

Wie bei längeren Unterbrechungen kann nur der Arzt die Anzahl der Behandlungen selbstständig ändern und du bist nicht dein eigener Therapeut . Wenn du als Therapeut die Behandlungshäufigkeit ändern möchtest, musst du dich mit deinem Arzt abstimmen. Dies ist in der Regel notwendig, da die vom Arzt verordnete Behandlung in der Regel nicht innerhalb von zwölf Wochen in der von ihm festgelegten Häufigkeit durchgeführt wird.

Wird eine solche Konstellation durch ein Rezept erzeugt, so ist das Rezept von vornherein ungültig. Du kannst mit deinem Arzt zusammenarbeiten und die Frequenz nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ändern, um dieses Problem zu lösen und die Verschreibung durchführbar zu machen. Diese Vereinbarung musst du auf der Rückseite des Rezepts vermerken. Allerdings gibt die Heilmittelrichtlinie hierfür keinen konkreten Ort vor.

In Zeiten von Überbelegung und Personalmangel ist es auch wichtig zu verstehen, dass unter Umständen eine Doppelbehandlung möglich ist.

Problemfall flexible Frequenzinformationen

Viele Ärzte möchten den Patienten mehr Gestaltungsspielraum geben und verschreiben „1 bis 3 Behandlungen pro Woche“. Aber ist es wirklich gut? Denn in diesem Fall neigt die Krankenkasse dazu, die Frequenz auf einen niedrigeren Wert zu reduzieren und die Behandlungseinheit einfach abzubrechen, sodass am Ende des 12er Zyklus keine Behandlung mehr durchgeführt wird. Nach den Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVen), die gleichermaßen für Deutschland und Österreich gilt, ist dieses Verfahren jedoch nicht zulässig.

Spezifische Häufigkeitsangaben sind nur dann relevant, wenn du als Therapeut oder Patient von der Gesamtzahl der Behandlungen abhängig bist. Denn der Arzt verschreibt nicht einfach ein Folgerezept. Liegt kein Folgerezept vor, kannst du alternativ zur Korrektur die Behandlung nach zwölf Wochen beenden, auch wenn die Einheit noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings solltest du dann dem Arzt mitteilen, wie viele Behandlungseinheiten noch nicht durchgeführt wurden. Rezepte von Zahnärzten, Berufsgenossenschaften (BG) oder privaten Krankenversicherungen (PKVen) sind kein Problem. Die Regeln der HeilM-RL gelten dort allerdings nicht.

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