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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Was zahlt die GKK bei Brillen?

Was-zahlt-die-GKK-bei-BrillenEs gibt sehr viele Brillenträger. Nachfolgend im Text werden bei Menschen* stets die männliche Form genannt, obwohl alle gemeint sind. In Deutschland gibt es 25 Millionen Menschen, die ständig die Brille tragen und 19 Millionen Brillenträger, die die Sehhilfen gelegentlich aufsetzen. Manche Leute bekommen schon eine Brille in der Schule oder im Kindergarten verordnet, sodass während des Lebens immense Kosten für verschiedene Brillen anfallen können.

Was zahlt die GKK bei Brillen?

Es geht ja nicht nur um eine Brille. Brillenträger brauchen ab und zu auch eine neue Brille, weil sich die Sehstärke ändert, weil das Gesicht gewachsen ist oder sich geändert hat, oder weil in Schneegebieten eine Brille erforderlich ist, oder bei extremer Bildschirmarbeit, oder bei nächtlichem Autofahren, oder, oder, oder. Da ist es schon begrüßenswert oder eine finanzielle Hilfe, wenn die Krankenkasse Sehhilfen bezuschusst oder vollkommen bezahlt.

Was bezahlt die GKK in Deutschland für Sehhilfen ihren Mitgliedern?

Bei einer Verschlechterung der Sehkraft durch z. B. Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit und Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) werden Sehhilfen beim Augenarzt verordnet. Auch bei folgenden Erkrankungen der Graue Star, der Grüne Star, Makuladegeneration kann eine Sehhilfe nützlich sein. Sämtliche Untersuchungen in der Augenarztpraxis werden von der GKK getragen. Brillenkosten bei Erwachsenen werden nur übernommen, wenn sie Sehstärke bei maximal 30 % liegt, wenn die Dioptrien zahl bei 6,25 liegt, oder wenn bei einer Hornhautverkrümmung eine Sehhilfe ab 4,25 Dioptrien benötigt wird. Spezielle Ausnahmeregelungen gibt es in der Hilfsmittel-Verordnung.

Falls die GKK die Kosten für eine Sehhilfe übernommen hat, dann wird erst eine neue Sehhilfe bewilligt, wenn die Dioptrien zahl sich über 0,5 geändert hat. Falls die Sehhilfe allerdings kaputt gegangen ist, zahlt die GKK die Reparatur, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Es kann eine Mindestgebrauchszeit festgelegt werden, gesetzliche Fristen gibt es nicht. Die Kosten für eine Gleitsichtbrille werden nicht übernommen. Bei den Kosten für eine Sonnenbrille gibt es seltene Ausnahmefälle, wenn sie aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Das ist der Fall bei z. B. Hornhautnarben, die zu einer Lichtstreuung führen, bei totaler Farbenblindheit oder bei praktischer Blindheit und Blendungserscheinungen. Für die Abrechnung mit der GKK wird stets eine Brillenverordnung von Ärzten benötigt. Für das Ausstellen einer Bescheinigung für den Führerschein entstehen zusätzliche Kosten.

Was gilt für Kinder und Jugendliche in Deutschland?

Die GKK übernimmt grundsätzlich die Kosten für die Brillengläser der Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zu einem Festbetrag. Die Kosten für das Gestell werden nicht übernommen. Außerdem gilt, dass die Sehhilfe geeignet, notwendig und wirtschaftlich sein muss. Teure Varianten übernimmt die GKK nur in Ausnahmefällen. Die Regelung gilt für Kinder und Jugendliche, bis sie 18 Jahre alt sind.

Was bezahlen die Krankenkassen in Österreich für Sehhilfen der Mitglieder?

Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist es so geregelt, dass die erwachsenen Mitglieder einen Selbstbehalt von 111,00 Euro pro Brille selbst zahlen. Mehrkosten übernimmt die Krankenkasse für die Mitglieder. Das heißt, eine Kostenbeteiligung erfolgt, wenn die Kosten für die Brille höher sind als der Selbstbehalt. Die Erst- und Folgeverordnungen für Sehhilfen werden von Fachärzten der Augenheilkunde ausgestellt.

Die Verordnungen an sich müssen nicht bewilligt werden. Die Mindestgebrauchsdauer beträgt drei Jahre. Falls sich innerhalb der drei Jahren die Dioptrien zahl ändert, besteht ein neuer Anspruch auf Brillengläser. Bei Verlust der Brille, bevor die drei Jahre abgelaufen sind, übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für eine neue. Bei mitversicherten Familienangehörige bis zum vollendeten 27. Lebensjahr beträgt der Selbstbehalt 10 Prozent der Kosten mindestens 37,00 Euro je Sehhilfe. Für die genaue Berechnung, kannst du dich an die Optiker wenden. Wenn die Sehhilfe außerhalb von Österreich gekauft wird, oder bei einem Optiker ohne Vertrag, kannst du eine Kostenerstattung beantragen. Wenn die Voraussetzungen zutreffen, bekommst du 80% des Betrages, den die ÖGK einem Vertragspartner zahlt.

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